Praxis & Medizin

Check Up nur noch alle 3 Jahre

Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses darf die Check Up 35 Vorsorgeuntersuchung nur noch alle drei Jahre bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. 

Neu ist, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig den Check-up erhalten können. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen.

Bei einigen speziellen Vorerkrankungen, Teilnahme am DMP-Programm oder begründeten Bedarf dürfen gezielte Untersuchungen auch vor Ablauf der 3 Jahre durchgeführt werden.

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