Praxis & Medizin
Rettungsschirm für Praxen
Liebe Patientinnen und Patienten,
Der Ärzteverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenkassen haben eine Vergütung/Entlastung für den sichtbaren und unsichtbaren Mehraufwand bei der Behandlung in der Praxis während der Corona-Pandemie beschlossen.
Diese Vergütung/Entlastung wird teilweise für sie unsichtbar und direkt an uns erstattet, z.B. durch die gesetzlichen Krankenkassen. Teilweise jedoch auch über sie als Patienten, z.B. bei privatversicherten Patienten die Ziffer A245, die bei jeder Sitzung zwischen dem 5.5. und 31.7. abgerechnet wird.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen in unsere Arbeit und bleiben Sie gesund.
Ihre Bernd & Felix Brokamp, Ellen Buttjes-Balks
Quellen: