Vorsorgevollmacht und Verfügung
Hier fingen Sie Vordrucke nach Vorlage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Sollten sie noch Fragen zum Ausfüllen haben, vereinbaren sie einen Termin bei uns!
Wir empfehlen die Dokumente bei sich in der Wohnung aufzueben, eine Kopie den nächsten Angehörigen bzw. Bevollmächtigen auszuhändigen und eine Kopie bei uns in der Praxis abzugeben.
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
In manchen Situationen ist es sinnvoll, dass wir ärztliche Informationen – zum Beispiel Befunde, Diagnosen oder Therapieberichte – an andere behandelnde Ärzte, Therapeuten, Krankenhäuser oder auch Angehörige weitergeben dürfen. Dafür benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung.
Mit der „Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht“ können Sie festlegen, wer Auskunft über Ihre medizinischen Daten erhalten darf. Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang eine Weitergabe erfolgen soll. Die Erklärung kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.