Praxis & Medizin

Corona Impfung: Gruppeneinteilung (Prioritäten) April 2021

Am 1. April 2021 erschien im Bundesanzeiger die Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV. Hier erfahren Sie wie die Gruppen eingeteilt werden.

Gemäß der Verordnung werden die Gruppen wie folgt eingeteilt:

Derzeit laufen die Impfungen der Gruppe 1 teilweise bereits für Gruppe 2. Anmeldung für Gruppe 3 können bei den Landes-Impfzentren erfolgen. Für notwendige Atteste und bei Rückfragen zur Impfung sprechen sie uns an!

Schutzimpfungen mit höchster Priorität

(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung,Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, be­ treuen oder pflegen,sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,
  4. Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen oder in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere aufIntensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgungsowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeitendurchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohesRisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesonderein der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behand­ lung schwer immunsupprimierter Patienten.

(2) Personen nach Absatz 1 Nummer 1 können getrennt nach Geburtsjahrgängen, beginnend mit den ältesten Jahrgängen,zeitversetzt zur Schutzimpfung eingeladen werden.

Schutzimpfungen mit hoher Priorität

(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits­ verlauf nach einerInfektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
    1. Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
    2. Personen nach Organtransplantation,
    3. Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer  Erkran­ kung, insbesonderebipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
    4. Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
    5. Personen mit interstitieller  Lungenerkrankung,  COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischenLungenerkrankung,
    6. Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
    7. Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
    8. Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
    9. Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
    10. Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-lndex über 40),
    11. Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oderhohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
  3.  
  4. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    1. von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen  Person nach den Nummern  1 und 2 und nach § 2 Absatz 1Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
    2. von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt wer­ den,
    3. Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychischbehinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschenbehandeln, betreuen oder pflegen,
    4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen odererhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mitregelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasma­ spendedienste und Personen, die regelmäßig zumZwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körper­ material entnehmen,
    5. Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbeson­ dere beiDemonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einemhohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    6. Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut anDienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    7. Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der BundesrepublikDeutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungs­ zusammenarbeit oder auswärtigeKultur- und Bildungspolitik  oder als deutsche Staatsangehörige in internatio­ nalen Organisationen an Orten mit unzureichendergesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    8. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätigsind,
    9. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung derKrankenhausinfrastruktur tätig sind,
    10. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigenEinrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind,
    11. Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch  regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen  Menschen tätig sind.

(2)Für Personen nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 2 Absatz 2 entsprechend.

Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität

(1) Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  2. folgende Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit demCoronavirus SARS-CoV-2 besteht:
    1. Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen,
    2. Personen mit lmmundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen  oder rheumatologische  Erkrankun­ gen,
    3. Personen mit einer  Herzinsuffizienz, Arrhythmie,  einem Vorhofflimmern,  einer koronaren  Herzkrankheit  oder arterieller Hypertonie,
    4. Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkran- kung,
    5. Personen mit Asthma bronchiale,
    6. Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
    7. Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
    8. Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-lndex über 30),
    9. Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko füreinen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf  nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
  3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und2, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
  4. Personen,
    1. die Mitglieder von Verfassungsorganen sind,
    2. die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, beider Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Tech­ nischen Hilfswerks, in der Justiz undRechtspflege tätig sind,
    3. die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politi­ sche Stiftungen oderOrganisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung,Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige ininternationalen Organisationen tätig sind, oder
    4. die als Wahlhelfer tätig sind,
  5. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infra­ struktur tätig sind,insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Er­ nährungswirtschaft, in der Wasser- undEnergieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen  sowie in der Informationstechnikund im Telekommunikationswesen,
  6. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona­ virus SARS-CoV-2tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten be­ treut,
  7. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
  8. Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasstsind, tätig sind,
  9. sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit demCoronavirus SARS-CoV-2 besteht.

(2) Für Personen nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 2 Absatz 2 entsprechend.

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