Praxis & Medizin

Terminabsagen

PVS Test

Die vereinbarten Termine werden speziell für Sie vorbereitet und freigehalten. Dies bedeutet. dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 48 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird."

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab. So geben Sie anderen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, diesen Termin zu nutzen.

Termine, die ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen oder weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, können wir mit einem Ausfallhonorar berechnen.

Das Ausfallhonorar beträgt zwischen 25,00 € und 50,00 €  je Termin.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme gegenüber anderen Patientinnen und Patienten sowie unserem Praxisteam.