Nach einem Krankenhausaufenthalt: Entlassmanagement und Weiterversorgung

Nach einem Krankenhausaufenthalt

Damit nach einem Krankenhausaufenthalt keine Versorgungslücke entsteht, ist das Krankenhaus am Entlassungstag für das sogenannte Entlassmanagement zuständig. Das ist gesetzlich geregelt (§ 39 Abs. 1a SGB V).

Das Krankenhaus muss die medizinisch notwendigen Maßnahmen für den unmittelbaren Übergang nach Hause prüfen, einleiten und die weiterbehandelnde Praxis informieren. Dazu gehören je nach Bedarf insbesondere Entlassbrief, Medikationsplan, notwendige Verordnungen, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wichtig

Am Tag der Entlassung ist das Krankenhaus zuständig.

Unsere Praxis übernimmt die reguläre Weiterbehandlung, Folgerezepte, Verordnungen und — falls medizinisch erforderlich — eine Folge-Arbeitsunfähigkeit ab dem Tag nach der Krankenhausentlassung.

Am Entlassungstag dürfen wir das gesetzlich vorgesehene Entlassmanagement des Krankenhauses nicht nachträglich ersetzen. Fehlen an diesem Tag Rezepte, Verordnungen, Bescheinigungen oder Unterlagen, wenden Sie sich bitte direkt an die entlassende Station, die Krankenhausambulanz oder das Entlassmanagement des Krankenhauses.

Bitte vor der Entlassung im Krankenhaus klären

1. Entlassbrief und Medikationsplan
Bitte lassen Sie sich einen vorläufigen oder endgültigen Entlassbrief sowie einen aktuellen Medikationsplan mitgeben. Diese Unterlagen sind die Grundlage für eine sichere Weiterbehandlung in unserer Praxis.

2. Entlassrezepte und notwendige Verordnungen
Wenn Sie neue oder geänderte Medikamente, Hilfsmittel, Verbandsmaterial oder häusliche Krankenpflege unmittelbar nach der Entlassung benötigen, muss dies durch das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements geprüft und eingeleitet werden.

3. Liegebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
Für die Dauer Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes stellt das Krankenhaus eine Liegebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung aus. Diese dient als Nachweis gegenüber Arbeitgeber, Krankenkasse oder anderen Stellen.

Unsere Praxis kann eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, da nur das Krankenhaus den stationären Aufenthalt bestätigen kann.

4. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Entlassung
Wenn Sie über den Entlassungstag hinaus arbeitsunfähig sind, kann das Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die erste Zeit nach der Entlassung ausstellen.

Was übernimmt die Hausarztpraxis?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung übernehmen wir gerne ab dem Folgetag nach der Entlassung die weitere hausärztliche Betreuung.

Bitte vereinbaren Sie hierfür zeitnah einen Termin oder nutzen Sie in dringenden Fällen unsere Akutsprechstunde. Bringen Sie bitte unbedingt den Entlassbrief, den aktuellen Medikationsplan und alle weiteren Unterlagen aus dem Krankenhaus mit.

In medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter 112 oder an die nächstgelegene Notaufnahme.